Wirtschaftsplan
Im Wirtschaftsplan werden die zu erwartenden Kosten für die Eigentümer als Vorausschau erstellt. Der Wirtschaftsplan wird in der Eigentümerversammlung beschlossen und bildet die Basis für künftige Hausgeldzahlungen.
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes für die Eigentümergemeinschaft je Kalenderjahr – falls abweichend je Wirtschaftsjahr – selbstverständlich mit Ausweisung der Verteilung je Kostenart, in Form von Einzel-Wirtschaftsplänen je Sonder- oder Teileigentum
- Ermittlung des aktuellen Hausgeldes
- Bereitstellung des Wirtschaftsplanes für die Eigentümer